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Allgemeine Geschäftsbedingungen
* Thomas Müller - Kurier & Transporte (nachstehend TMKT genannt) betreibt eine Vermittlungszentrale für Transporte jeglicher Art, hauptsächlich jedoch für eilige Kuriersendungen, Kleintransporte und Lieferdienste. Die Vermittlung, Ausführung und Fakturierung der Transporte unterliegen den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer VBGL. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn TMKT dies ausdrücklich schriftlich anerkennt.Ausgeschlossen von der Beförderung sind Sendungen, die dem Beförderungsmonopol gemäß § 51 PostG durch die Deutsche Post AG unterliegen
* Die Beförderung erfolgt durch selbständige Transportunternehmer (Kuriere), die mit TMKT vertraglich verbunden sind und die durch TMKT ausgewählt werden. TMKT tritt lediglich als Vermittler des Transportauftrages
in Erscheinung. TMKT behält sich für einzelne Transporte ein
Selbsteintrittsrecht vor, das heißt, TMKT kann diese Transporte selbst ausführen.
* Die Auftragsvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail oder per Fax. Der Auftraggeber hat bei Auftragsvergabe alle wesentlichen Angaben über Größe, Gewicht und Zustand der Sendung zu machen. Transportiert werden können alle Güter, die sich zur Beförderung mit PKW, Kleintransporter und LKW eignen. Der Versender hat die Sendung dem Kurier in beförderungsfähigem Zustand zu übergeben, das heißt, der Auftraggeber ist für eine ausreichende und sichere Verpackung zuständig. Ist eine solche Verpackung nicht gegeben, so wird der Kurier darauf hinweisen. Die Risiken eines eventuellen Transportschadens gehen dann entsprechend der Richtlinien nach VBGL (§ 3 II) auf den Auftraggeber über. Handelt es sich bei der Sendung um ein gefährliches Gut, so unterrichtet der Auftraggeber bei Auftragsvergabe über die Gefährlichkeit, die Klasse und Nummer des Gefahrgutes gemäß ADR/GGVS und die jeweilige Schutzausrüstung. Erfolgen diese Informationen bei Auftragserteilung nicht, so kann TMKT die Übernahme des Gutes ablehnen, die Kosten der vergeblichen Anfahrt gehen zu Lasten des Auftraggebers.
* Be- und Entladearbeiten sowie eventuell entstehende Standzeiten werden vom Auftraggeber gesondert vergütet, sie sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages.Die Verpflichtung des Frachtführers aus dem Beförderungsvertrag umfasst keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten. Soll Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung gesondert schriftlich zu treffen. Der Palettentausch ist eine gesonderte Dienstleistung des Frachtführers, die mit dem Frachtentgelt nicht abgegolten und besonders zu vergüten ist. Der Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut ist mit der Auslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Rücklieferung leerer Paletten erfolgt nur, wenn darüber ein gesonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen wird.
* Erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind bei Annahme der Sendung durch den
Empfänger sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich schriftlich gegenüber
TMKT anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen sind unverzüglich
nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Annahme der
Sendung anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte wie z.B. "nicht kontrolliert" oder "unter Vorbehalt" bei der Annahme durch den Empfänger gelten nicht als Anzeige von Schäden oder Fehlmengen. Werden die genannten Fristen nicht
eingehalten, so entfällt jede Haftung des TMKT bzw. des Kuriers. Das Beförderungsentgelt
richtet sich immer nach den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen
Preislisten der TMKT, wenn nicht vorher eine besondere schriftliche Vereinbarung
über das Entgelt getroffen wurde.
* Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei Ablieferung der Sendung in bar fällig,
wenn nicht bargeldlose Zahlung vereinbart wird. Wenn bargeldlose Zahlung
vereinbart wurde, ist das Beförderungsentgeld sofort nach Rechnungslegung fällig.
Zahlungsverzug tritt ohne vorherige Mahnung zehn Tage nach Zugang der Rechnung
ein. TMKT ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, Zinsen in Höhe von 1% je
angefangenen Monat ab Eintritts des Verzuges sowie angemessene Mahngebühren zu
verlangen.
* Soll eine andere Person als der Auftraggeber Frachtzahler (Zahler des Beförderungsentgeltes)
sein und befindet sich diese Person mehr als sechs Wochen in Zahlungsverzug, so
kann TMKT das Beförderungsentgelt vom Auftraggeber verlangen. Auftraggeber ist
in diesem Falle die Person, die den Auftrag bei TMKT angemeldet hat.
* Der Kurier ist berechtigt, beim Frachtzahler eine Auftragsbestätigung mit
Stempel und Unterschrift zu verlangen. Verweigert der Frachtzahler diese
Auftragsbestätigung, so ist der Kurier berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht
an der Sendung auszuüben, bis das Beförderungsentgelt für diesen Transport
entrichtet worden ist.
* Befindet sich ein Kunde mit der Zahlung von Rechnungen mehr als sechs Wochen in
Verzug, so darf TMKT ein Zurückbehaltungsrecht an Sendungen solange ausüben,
bis das Kundenkonto ausgeglichen ist.
* Bestimmungen für die Zollabfertigung
Der Auftraggeber hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente beizubringen. Mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente bestätigt der Auftraggeber, dass alle Erklärungen, Export- und Importinformationen wahrheitsgetreu und richtig sind. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass unrichtige und mit betrügerischer Absicht abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben
können. Mit der Übergabe der Sendung an den Kurier werden wir, soweit dies zulässig
ist, als Zollagenten mit der Zollabfertigung beauftragt. Wir werden als
nomineller Empfänger zum Zwecke der Beauftragung eines Zollmaklers zur
Abwicklung der Zollformalitäten eingesetzt. Zollstrafen, Lagergebühren und
sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörden oder aufgrund der
Nichtvorlage der erforderlichen Ausfuhrdokumente, Lizenzen oder
Erlaubnisbescheinigungen seitens des Auftraggebers oder des Empfängers
entstehen, werden wir dem Empfänger gegebenenfalls mit erhobenen Zollgebühren
und Steuern in Rechnung stellen. Falls der Empfänger seiner Zahlungspflicht
nicht sofort nachkommt, haftet der Auftraggeber.
* Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechende Bestimmung nach VBGL zu ersetzen
* Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis mit TMKT ergeben,
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle diese
Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Sämtliche Ansprüche
gegen TMKT und beauftragte Kuriere, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in
sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit des Anspruchs, spätestens
mit Ablieferung der Sendung.
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Thomas Müller
Kurier & Transporte
Rüdiger Str. 33
10365 Berlin
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